Nachschulung

Nachschulung
nach|schu|len <sw. V.; hat:
in einem Fortbildungskurs o. Ä. nachträglich zusätzlich 1schulen (a).
Dazu:
Nach|schu|lung, die, -, -en.

* * *

Nach|schu|lung, die: das Nachschulen: Die N. straffällig gewordener Kraftfahrer (ADAC-Motorwelt 11, 1986, 133); Bei erfolgreicher N. gibt es „Gutschrift“ in Flensburg (MM 10. 8. 78, 12).

Universal-Lexikon. 2012.

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